Die Todesstrafe in den USA

 

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Wichtige Hinweise


Todesurteile - egal auf welche Art und Weise sie vollstreckt werden - verstoßen gegen die internationalen Abkommen der Vereinten Nationen (UN) zum Schutz der Menschenrechte. Diese Abkommen verlangen die vollständige Abschaffung der Todesstrafe weltweit. 

Die UN bezeichnen die Todesstrafe als eine Strafsanktion, welche eine grausame, erniedrigende und willkürliche Form der Bestrafung darstellt.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 in Verbindung mit dem Zweiten Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe vom 15. Dezember 1989 fordert die Abschaffung der Todesstrafe in den UN-Mitgliedstaaten. Leider ist die Todesstrafe für einen Staat erst dann völkerrechtlich verboten, wenn er die betreffenden völkerrechtlichen Abkommen (wie z. B. den Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Zweite Fakultativprotokoll) unterzeichnet hat. Im Falle der U.S.A. ist es so, dass diese Abkommen nicht unterzeichnet worden sind, so dass Hinrichtungen in den U.S.A. rein formal gesehen völkerrechtlich nicht verboten sind.

Allerdings fordern die UN alle Mitgliedstaaten dazu auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Diese Forderung der UN führt dazu, dass diese faktisch den Status eines völkerrechtlichen Mindeststandards erhält und daher generell von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden sollte – auch von Staaten, die entsprechende Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe nicht unterzeichnet haben. Somit ist die Forderung der UN nach Abschaffung der Todesstrafe ein international gültiger Standard, an dem sich auch die U.S.A. messen lassen müssen.

Hinrichtungen werden besonders in den südlichen US-Bundesstaaten durchgeführt - mit steigender Tendenz. Führend in Sachen Hinrichtungen sind die Staaten Texas, Virginia und Missouri.

Oftmals werden Angeklagte zum Tode verurteilt, obwohl die Beweislage alles andere als ausreichend ist, um ein Urteil gegen den Angeklagten zu begründen.

Wissenschaftliche Untersuchungen - auch im Auftrag des US-Justizministeriums - haben ergeben, dass hauptsächlich Farbige und erkennbare Ausländer von Todesurteilen betroffen sind. Dies hängt in der Regel mit der Vermögenslage dieses Personenkreises zusammen. In der Regel ist dieser Personenkreis finanziell nicht in der Lage, einen fähigen Verteidiger zu beauftragen, um eine fachgerechte Verteidigung zu erhalten. Der seitens des Gerichts zugewiesene Pflichtverteidiger erhält in der Regel nicht die finanziellen Mittel, um eine ausreichende Verteidigung durchführen zu können. Dementsprechend gering ist seine Motivation, zum Vorteile seines Mandanten tätig zu werden. Viele Pflichtverteidiger sind nicht für Strafverfahren ausgebildet worden. Daher wird oftmals fachfremden Anwälten (z. B. Fachanwälten für Steuerrecht) oder völlig unerfahrenen Anwälten, welche gerade ihr Studium abgeschlossen haben, zugemutet, einen Angeklagten in einem Todesstrafen-Prozess zu vertreten. Einige Pflichtverteidiger haben sogar ihr Büro im Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft, so

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