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Wichtige
Hinweise
dass der Staatsanwalt die Gelegenheit erhält, die Verteidigungsstrategie
des Verteidigers frühzeitig einzusehen. Der Staatsanwalt ist somit in der Lage,
entsprechenden Druck auszuüben und die Verteidigung zu seinen Gunsten zu
beeinflussen. Allem Anschein nach machen die Staatsanwälte von dieser
Möglichkeit auch regen Gebrauch, so dass viele dieser Pflichtverteidiger in
Wirklichkeit den verlängerten Arm des Staatsanwaltes darstellen und weder in
der Lage noch daran interessiert sind, dem Angeklagten nach bestem Wissen und Gewissen beizustehen.
Auch rassistisch bedingte Vorurteile der meist weißen Jury haben oftmals
Todesurteile zur Folge. Verschiedene Jury-Mitglieder gaben nach einem Prozess
mit Todesurteil unumwunden zu, sich bereits für ein Todesurteil entschieden zu
haben, noch bevor sie den Angeklagten überhaupt zu Gesicht bekommen hatten.
Diese Jury-Mitglieder sagten aus, dass für sie von vornherein das Todesurteil
feststand, weil der Angeklagte z. B. Schwarz oder spanischstämmig
war.
Grundsätzlich werden seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes nur
Jury-Mitglieder zugelassen, die bedenkenlos in jedem Falle bereit sind, ein
Todesurteil zu fällen.
In letzter Zeit wurden vermehrt Unschuldige aus US-Todestrakten entlassen,
welche ohne Zweifel hingerichtet worden wären, wenn nicht mutige Bürger
unermüdlich gekämpft und entlastende Beweise an die Öffentlichkeit gebracht
hätten. In diesen Fällen war den Behörden meistens bewußt, dass hier
offensichtlich Unschuldige auf den Henker warten. Trotzdem weigerten sich diese
Behörden, ihre Fehlentscheidungen einzusehen und diese entsprechend zu
korrigieren.
Andere unschuldige Todestraktinsassen - wie Jimmy Dennis - warten noch immer
auf ihre Hinrichtung, obwohl auch hier den Behörden die Unschuld des Verurteilten
bekannt ist. In den meisten Fällen sind diese Menschen Schwarze oder erkennbare
Ausländer; auf jeden Fall sind es Menschen ohne Vermögen. Daher sind sie für
die Öffentlichkeit nicht von Interesse. Dieser Umstand erleichtert natürlich
die Hinrichtung eines Unschuldigen.
Vor wenigen Jahren sorgte der Fall O. J. Simpson auch in Deutschland für
Schlagzeilen in den Medien. Dieser Fall zeigt, dass ein millionenschwerer
Angeklagter in den USA die Möglichkeit hat, dem Todesurteil zu entkommen - auch
wenn die Beweislage zu einer Verurteilung ausreicht. Obwohl die Beweise
eindeutig die Schuld des angeklagten Multimillionärs O. J. Simpson belegten, erfolgte ein
Freispruch. Ein finanziell schlecht bemittelter Angeklagter wäre hingegen
unweigerlich zum Tode verurteilt worden. Auch in anderen Fällen hat sich immer
wieder gezeigt, dass finanziell gut betuchte Angeklagte trotz drückender
Beweislast ohne eine Verurteilung oder aber mit einem lebenslangen Urteil
davongekommen sind.
Auch die Unterbringung der Gefangenen in den US-Gefängnissen ist katastrophal
und widerspricht den internationalen Abkommen der UN zum Schutz der
Menschenrechte. So werden Gefangene vollkommen von der Außenwelt und sogar von
den anderen Mitgefangenen isoliert. Viele Zellen sind fensterlos und die
Gefangenen haben oftmals bereits seit Jahren keinen einzigen Sonnenstrahl
gesehen. In den Haftanstalten der südlichen Bundesstaaten müssen die Gefangenen
trotz drückender Hitze ohne Ventilator in ihrer fensterlosen Zelle ausharren.
Einige Gefangene starben bereits aufgrund solcher Haftbedingungen. Zu erwähnen
ist auch die Mißhandlung der Gefangenen durch das Wachpersonal. Auch hier gab
es einige Gefangene, die an Verletzungen starben, die ihnen von Wärtern beigebrachten
wurden.
Auch die medizinische Versorgung vieler Gefangener ist mangelhaft. Die
Haftanstalten enthalten den Gefangenen häufig auch lebenswichtige Medikamente
vor. Ein solcher Fall ist der des Jeff Dicks. Der Todestraktinsasse starb im
Staatsgefängnis von Tennessee an einer Herzerkrankung, weil ihm die
lebenswichtigen Medikamente seitens der Gefängnisleitung vorenthalten wurden.