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Wichtige Hinweise

 

dass der Staatsanwalt die Gelegenheit erhält, die Verteidigungsstrategie des Verteidigers frühzeitig einzusehen. Der Staatsanwalt ist somit in der Lage, entsprechenden Druck auszuüben und die Verteidigung zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Allem Anschein nach machen die Staatsanwälte von dieser Möglichkeit auch regen Gebrauch, so dass viele dieser Pflichtverteidiger in Wirklichkeit den verlängerten Arm des Staatsanwaltes darstellen und weder in der Lage noch daran interessiert sind, dem Angeklagten nach bestem Wissen und Gewissen beizustehen.

Auch rassistisch bedingte Vorurteile der meist weißen Jury haben oftmals Todesurteile zur Folge. Verschiedene Jury-Mitglieder gaben nach einem Prozess mit Todesurteil unumwunden zu, sich bereits für ein Todesurteil entschieden zu haben, noch bevor sie den Angeklagten überhaupt zu Gesicht bekommen hatten. Diese Jury-Mitglieder sagten aus, dass für sie von vornherein das Todesurteil feststand, weil der Angeklagte z. B. Schwarz oder spanischstämmig war.

Grundsätzlich werden seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes nur Jury-Mitglieder zugelassen, die bedenkenlos in jedem Falle bereit sind, ein Todesurteil zu fällen.

In letzter Zeit wurden vermehrt Unschuldige aus US-Todestrakten entlassen, welche ohne Zweifel hingerichtet worden wären, wenn nicht mutige Bürger unermüdlich gekämpft und entlastende Beweise an die Öffentlichkeit gebracht hätten. In diesen Fällen war den Behörden meistens bewußt, dass hier offensichtlich Unschuldige auf den Henker warten. Trotzdem weigerten sich diese Behörden, ihre Fehlentscheidungen einzusehen und diese entsprechend zu korrigieren.

Andere unschuldige Todestraktinsassen - wie Jimmy Dennis - warten noch immer auf ihre Hinrichtung, obwohl auch hier den Behörden die Unschuld des Verurteilten bekannt ist. In den meisten Fällen sind diese Menschen Schwarze oder erkennbare Ausländer; auf jeden Fall sind es Menschen ohne Vermögen. Daher sind sie für die Öffentlichkeit nicht von Interesse. Dieser Umstand erleichtert natürlich die Hinrichtung eines Unschuldigen.

Vor wenigen Jahren sorgte der Fall O. J. Simpson auch in Deutschland für Schlagzeilen in den Medien. Dieser Fall zeigt, dass ein millionenschwerer Angeklagter in den USA die Möglichkeit hat, dem Todesurteil zu entkommen - auch wenn die Beweislage zu einer Verurteilung ausreicht. Obwohl die Beweise eindeutig die Schuld des angeklagten Multimillionärs O.  J. Simpson belegten, erfolgte ein Freispruch. Ein finanziell schlecht bemittelter Angeklagter wäre hingegen unweigerlich zum Tode verurteilt worden. Auch in anderen Fällen hat sich immer wieder gezeigt, dass finanziell gut betuchte Angeklagte trotz drückender Beweislast ohne eine Verurteilung oder aber mit einem lebenslangen Urteil davongekommen sind.

Auch die Unterbringung der Gefangenen in den US-Gefängnissen ist katastrophal und widerspricht den internationalen Abkommen der UN zum Schutz der Menschenrechte. So werden Gefangene vollkommen von der Außenwelt und sogar von den anderen Mitgefangenen isoliert. Viele Zellen sind fensterlos und die Gefangenen haben oftmals bereits seit Jahren keinen einzigen Sonnenstrahl gesehen. In den Haftanstalten der südlichen Bundesstaaten müssen die Gefangenen trotz drückender Hitze ohne Ventilator in ihrer fensterlosen Zelle ausharren. Einige Gefangene starben bereits aufgrund solcher Haftbedingungen. Zu erwähnen ist auch die Mißhandlung der Gefangenen durch das Wachpersonal. Auch hier gab es einige Gefangene, die an Verletzungen starben, die ihnen von Wärtern beigebrachten wurden.

Auch die medizinische Versorgung vieler Gefangener ist mangelhaft. Die Haftanstalten enthalten den Gefangenen häufig auch lebenswichtige Medikamente vor. Ein solcher Fall ist der des Jeff Dicks. Der Todestraktinsasse starb im Staatsgefängnis von Tennessee an einer Herzerkrankung, weil ihm die lebenswichtigen Medikamente seitens der Gefängnisleitung vorenthalten wurden.

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