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Europarat setzt den U.S.A. und Japan
Frist zur Abschaffung der Todesstrafe
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Wichtige
Hinweise
(07.04.2001)
Washington, DC - der internationale Druck auf die einzigen beiden westlichen
Industrienationen mit Todesstrafen-Gesetzgebung nimmt weiter zu.
Die
Versammlung des Europarates nahm in der heutigen parlamentarischen
Versammlung eine Resolution an, in welcher die U.S.A. und Japan zur
sofortigen Verwirklichung eines Hinrichtungsmoratoriums und zur endgültigen
Abschaffung der Todesstrafe aufgefordert werden.
Der Moment
der Entscheidung zugunsten der Anti-Todesstrafen-Resolution sei ein
"wichtiger und beschämender Moment in der Geschichte der Beziehungen
zwischen den U.S.A. und Europa", erklärte die Menschenrechtsorganisation
amnesty international.
Sollten
die U.S.A. und Japan bis 1. Januar 2003 keine entscheidenden Fortschritte in
Sachen Hinrichtungsmoratorium und Abschaffung der Todesstrafe erzielt haben,
so kann der Europarat den Beobachterstatus der U.S.A. und Japan entziehen.
"Es
ist unglücklich und beschämend, dass das Festhalten der USA
an der Todesstrafe den Entzug ihres Beobachterstatus beim Europarat zur
Folge haben könnte", sagte William F. Schulz,
geschäftsführender Direktor von Amnesty International USA.
"Das wäre eine vernichtende Eins-Zwei-Schlagkombination, nach der
Beförderung der USA aus der UNO-Menschenrechtskommission und den
starken anti-Todesstrafe Ansagen, die an Präsident Bush
während seines jüngsten Europatrips ergangen sind".
"Die Debatte im Europarat ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Glaubwürdigkeit
der USA in Menschenrechtsbelangen einen neuen Tiefpunkt erreicht hat",
sagte Ajamu Baraka, Leiter des Programms zur Abschaffung der Todesstrafe in
der USA-Sektion von Amnesty International. "Der Ruf der USA wird
weiterhin durch ihr trotziges und rätselhaftes Festhalten an einer
Strafmethode getrübt, die keine abschreckende Wirkung hat und die von der
Mehrheit der Nationen dieser Welt als barbarisch und obsolet aufgegeben
wurde".
Die parlamentarische Versammlung des Europarates bestätigte ihre Ablehnung
der Todesstrafe durch die Annahme eines Berichts, der ausführt, dass die Todesstrafe keinen rechtmässigen Platz
im Justizsystem moderner zivilisierter Gesellschaften habe. Der Bericht
bezeichnet die Todesstrafe als eine Form der Folter; sie stelle eine
unmenschliche und erniedrigende Strafe , wie in Artikel 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention abgehandelt, dar.
Seit 1994 sind die Akzeptierung eines sofortigen
Hinrichtungsmoratoriums und die Abschaffung der Todesstrafe
Vorbedingungen für die Mitgliedschaft im Europarat. Nach dem
Europarat muss ein Land, das dort Beobachterstatus erlangen will,
die "Prinzipien der Demokratie, des Rechts und den Anspruch jedes
einzelnen innerhalb seiner Judikatur auf Menschenrechte und
Grundfreiheiten" akzeptieren.
Kanada,
Mexiko, Japan und den USA wurden im Europaministerrat Beobachterstatus
zugebilligt. Nur Japan und die USA halten die Todesstrafe aufrecht und führen Hinrichtungen durch.
Quelle: Associated Press

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