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Wichtige Hinweise

Gibt es irgendeinen Grund, gegen die Todesstrafe zu sein?

Es gibt sehr, sehr viele Gründe, um sich gegen die Todesstrafe zu wenden. Ein irrtümlich gefälltes Todesurteil kann nach erfolgter Hinrichtung nicht mehr korrigiert werden. Eine Haftstrafe hingegen kann nach Bekanntwerden der Unschuld des Verurteilten beendet und die Verurteilung aufgehoben werden.

Fehlurteile sind nie ganz auszuschließen. Seit 1973 sind über 84 Gefangene aus US-amerikanischen Todestrakten entlassen worden, da sich im Laufe der Zeit ihre Unschuld herausgestellt hat. Eine Studie der Columbia-Universität in New York („A Broken System: Error Rates in Capital Cases, 1973 to 1995”) hat ergeben, dass bei 68 % aller zwischen 1973 und 1995 verhängten Todesurteile das Urteil der ersten Instanz wegen Verfahrensfehlern aufgehoben werden musste. 7 % der zum Tode Verurteilten erwiesen sich als unschuldig.

Die Studie der Columbia-Universität besagt weiter, dass in 37 % aller Verfahren mit anschließendem Todesurteil die Verteidigung inkompetent,
schlecht bezahlt oder ohne Erfahrung in derartigen Kapitalprozessen war. Solche mangelhaften Verteidigungsleistungen werden im Regelfall von staatlich bestellten Pflichtverteidigern erbracht. Staatlich bestellte Pflichtverteidiger werden denjenigen zur Seite gestellt, welche über nicht genügende finanzielle Mittel verfügen, um sich einen Verteidiger ihrer Wahl auszusuchen (also sozial Schwache). Zur Gruppe der sozial Schwachen gehören in den U.S.A. zumeist Schwarze. Einer Studie von amnesty international („Killing with Prejudice: Race and the Death Penalty in the U.S.A.“) zufolge machen Schwarze 42 % aller in den U.S.A. zum Tode verurteilten Gefangenen aus, obwohl nur 12 % aller Amerikaner und Amerikanerinnen schwarzer Hautfarbe sind. Im Gegensatz zu Weißen werden Schwarze für Morde elfmal häufiger zum Tode verurteilt.

Statistische Erhebungen in den U.S.A. zeigen, dass trotz Todesstrafenpraxis schwerste Verbrechen in zunehmendem Maße begangen werden. Schwerverbrecher lassen sich trotz Androhung eines Todesurteils nicht davon abhalten, Morde und weitere schwerste Verbrechen (z. B. Vergewaltigung) zu begehen.

Des weiteren zeigt sich, dass in Bundesstaaten ohne Todesstrafen-Gesetzgebung die Zahl der begangenen schwersten Verbrechen kontinuierlich sinkt, während in Staaten mit Todesstrafen-Gesetzgebung die Zahl der Schwerverbrechen stetig steigt.

Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist also erstaunlich gering.

Die Todesstrafe kostet den Steuerzahler erheblich mehr, als ein Urteil mit mindestens 40 Jahren bzw. lebenslanger Haft, weil in einem Todesstrafe-Verfahren erheblich mehr Sicherungsmechanismen implementiert sein müssen, um evtl. Unschuldige vor einer Hinrichtung zu schützen (was trotzdem leider oft genug misslingt). Ein Todesstrafe-Verfahren kostet etwa das Dreifache dessen, was ein Verfahren mit einem Urteil von 40 Jahren bzw. lebenslanger Haft kosten würde.

Somit zeigt sich, dass die Todesstrafe offensichtlich nicht hilft, die Gesellschaft wirksam vor Schwerverbrechern zu schützen, Kosten einzusparen oder der Gerechtigkeit zu dienen. Vielmehr stellt die Todesstrafe einen Akt der Rache dar. Eine Rache, die emotionaler und nicht sachlich-rationaler Natur ist. Aber gerade in Verfahren, in denen es um die Schuld oder Unschuld von Menschen geht, sollte man möglichst emotionslose und dafür aber sachlich-rationale Entscheidungen treffen. Ein Verfahren, dass hauptsächlich Emotionen und dem Gedanken der Rache unterliegt, birgt die Gefahr des Verlustes der Rechtsstaatlichkeit in sich.

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