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Wichtige
Hinweise
Gibt es irgendeinen Grund, gegen die Todesstrafe zu sein?
Es
gibt sehr, sehr viele
Gründe, um sich gegen die Todesstrafe zu wenden. Ein
irrtümlich gefälltes
Todesurteil kann nach erfolgter Hinrichtung nicht mehr korrigiert
werden. Eine
Haftstrafe hingegen kann nach Bekanntwerden der
Unschuld des Verurteilten beendet und die Verurteilung aufgehoben werden.
Fehlurteile
sind nie ganz auszuschließen. Seit 1973
sind über 84 Gefangene aus US-amerikanischen Todestrakten
entlassen worden, da
sich im Laufe der Zeit ihre Unschuld herausgestellt hat. Eine Studie
der
Columbia-Universität in New York („A Broken System: Error
Rates in Capital
Cases, 1973 to 1995”) hat ergeben, dass bei 68 % aller zwischen
1973 und 1995
verhängten Todesurteile das Urteil der ersten Instanz wegen
Verfahrensfehlern
aufgehoben werden
musste. 7 % der zum Tode Verurteilten erwiesen sich als unschuldig.
Die Studie der Columbia-Universität besagt weiter, dass in 37 % aller Verfahren
mit anschließendem Todesurteil die Verteidigung inkompetent, schlecht
bezahlt oder ohne Erfahrung in
derartigen Kapitalprozessen war. Solche mangelhaften
Verteidigungsleistungen
werden im Regelfall von staatlich bestellten Pflichtverteidigern
erbracht.
Staatlich bestellte Pflichtverteidiger werden denjenigen zur Seite
gestellt,
welche über nicht genügende finanzielle Mittel verfügen,
um sich einen
Verteidiger ihrer Wahl auszusuchen (also sozial Schwache). Zur Gruppe
der
sozial Schwachen gehören in den U.S.A. zumeist Schwarze. Einer
Studie von
amnesty international („Killing with Prejudice: Race and the
Death Penalty in
the U.S.A.“) zufolge machen Schwarze 42 % aller in den U.S.A. zum
Tode
verurteilten Gefangenen aus, obwohl nur 12 % aller Amerikaner und
Amerikanerinnen schwarzer Hautfarbe sind. Im Gegensatz zu
Weißen werden Schwarze für Morde elfmal häufiger zum Tode verurteilt.
Statistische Erhebungen in den U.S.A. zeigen, dass trotz
Todesstrafenpraxis
schwerste Verbrechen in zunehmendem Maße begangen werden.
Schwerverbrecher
lassen sich trotz Androhung eines Todesurteils nicht davon abhalten,
Morde und weitere schwerste Verbrechen (z. B. Vergewaltigung) zu begehen.
Des weiteren zeigt sich, dass in Bundesstaaten ohne Todesstrafen-Gesetzgebung
die Zahl der begangenen schwersten Verbrechen kontinuierlich sinkt, während in
Staaten mit Todesstrafen-Gesetzgebung die Zahl der Schwerverbrechen stetig steigt.
Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist also erstaunlich gering.
Die Todesstrafe kostet den Steuerzahler erheblich mehr, als ein
Urteil mit mindestens 40 Jahren bzw. lebenslanger Haft, weil in einem
Todesstrafe-Verfahren erheblich mehr Sicherungsmechanismen implementiert sein
müssen, um evtl. Unschuldige vor einer Hinrichtung zu schützen (was trotzdem
leider oft genug misslingt). Ein Todesstrafe-Verfahren kostet etwa das
Dreifache dessen, was ein Verfahren mit einem Urteil von 40 Jahren bzw.
lebenslanger Haft kosten würde.
Somit zeigt sich, dass die Todesstrafe
offensichtlich nicht hilft, die Gesellschaft wirksam vor Schwerverbrechern zu
schützen, Kosten einzusparen oder der Gerechtigkeit zu dienen. Vielmehr stellt
die Todesstrafe einen Akt der Rache dar. Eine Rache, die emotionaler und nicht
sachlich-rationaler Natur ist. Aber gerade in Verfahren, in denen es um die
Schuld oder Unschuld von Menschen geht, sollte man möglichst emotionslose und
dafür aber sachlich-rationale Entscheidungen treffen. Ein Verfahren, dass
hauptsächlich Emotionen und dem Gedanken der Rache unterliegt, birgt
die Gefahr des Verlustes der Rechtsstaatlichkeit in sich.