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Wichtige
Hinweise
Sicherlich ist das eine delikate und unangenehme Angelegenheit. Die wenigsten Todesstrafen-Gegner "schreien Hurra", wenn es um Aktionen gegen die Todesstrafe in fremden Ländern geht. Vielmehr nehmen Anti-Todesstrafen-Aktivisten an diversen Aktionen teil, weil sie etwas verändern möchten - gemeinsam mit den Todesstrafen-Gegnern der Länder, in denen diese Strafform praktiziert wird. So arbeiten z. B. viele amerikanische und deutsche Todesstrafengegner zusammen und planen gemeinsame Aktionen.
Wenn
(vermeintliche) gravierende rechtliche Fehler eines anderen Staates von
Ausländern in der Öffentlichkeit angeprangert werden, stellt dies - wie bereits
erwähnt - grundsätzlich eine sehr heikle Angelegenheit dar und man sollte
derartige Vorwürfe sehr vorsichtig behandeln. Zumindest ist darauf zu achten,
dass solche Vorwürfe stets mit Fakten belegt werden können.
In
Sachen Todesstrafe können die erhobenen Vorwürfe leider mit Fakten belegt
werden.
Eine Abgeordnetengruppe der SPD- und der
Bündnis’90/Die Grünen-Bundestagsfraktion nimmt zur Frage, ob das Engagement
gegen die Todesstrafe in den U.S.A. eine Einmischung in innerstaatliche
Angelegenheiten darstellt, in einem an den Deutschen Bundestag gerichteten
Antrag wie folgt Stellung:
„...Die Politik der Vereinigten Staaten von
Amerika nimmt für sich in Anspruch, den Menschenrechten, der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit weltweit
zum Durchbruch zu verhelfen. Aus diesem Grund kommt der Haltung der USA zur
Todesstrafe höchstes Gewicht zu, um die Ernsthaftigkeit, Nachdrücklichkeit
und Glaubwürdigkeit dieser Bemühungen zu unterstreichen. Wenn der Deutsche
Bundestag in dieser Sache an die US-Bundesregierung bzw. die US-Bundesstaaten
appelliert, dann ist dies keine Einmischung in inneramerikanische
Angelegenheiten. Es ist vielmehr Ausdruck des
Wunsches des Deutschen Bundestages, dass die USA sich ebenfalls für die
endgültige und weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen mögen...“
Die
Todesstrafe stellt zwar nicht direkt einen Verstoß gegen die Erklärung der
Menschenrechte dar. Allerdings fordern die Vereinten Nationen alle
Mitgliedstaaten (zu denen auch die U.S.A. gehören) mit Konventionen und
Zusatzprotokollen zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Somit stellt die Abschaffung
der Todesstrafe faktisch ein menschenrechtliches Gebot (einen
menschenrechtlichen Mindeststandard) dar, welchem die Mitgliedstaaten zu folgen haben. Problematisch hierbei ist,
dass die Vereinten Nationen kein Mitglied zur Unterzeichnung von Vereinbarungen
zwingen können, welche zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichten. Somit
haben wir die Situation, dass die U.S.A. menschenrechtliche Verträge, welche
die Todesstrafe zwingend verbieten bzw. deren Abschaffung fordern, nicht
unterzeichnet haben. Rein formal gesehen verstoßen die U.S.A. mit Hinrichtungen
also nicht unbedingt gegen internationales Menschenrecht. Da aber die Vereinten
Nationen von allen Mitgliedstaaten die Abschaffung der Todesstrafe fordern
(leider aber niemanden dazu zwingen können), ist - wie bereits gesagt - die
Abschaffung der Todesstrafe eine Forderung der Vereinten Nationen und somit
quasi ein weltweiter Mindeststandard in Menschenrechtsfragen.
Allerdings
muss man hierbei auch sagen, dass die U.S.A. andere internationale menschenrechtliche
Verträge unterzeichnet haben, welche nicht die Abschaffung der Todesstrafe
thematisieren. Trotzdem verstoßen die U.S.A. oftmals gegen diese geschlossenen
Verträge. Hieraus lässt sich leider ableiten, dass die U.S.A. geschlossene
menschenrechtliche Verträge auch dann nicht immer ernst nehmen, wenn es nicht
um die Todesstrafe geht.
Auch wenn Hinrichtungen formal nicht gegen internationales Menschenrecht verstoßen, so ist dieses Verhalten dennoch nicht korrekt, da die Vereinten Nationen die Abschaffung der Todesstrafe weltweit fordern und diese Forderung deshalb quasi ein weltweiter (leider nicht zwangsweise durchsetzbarer) Mindeststandard ist, dem auch die U.S.A. eigentlich zu folgen haben. Daher stellt das Engagement gegen die Todesstrafe in den U.S.A. keine Einmischung in innerstaatliche Belange dieses Staates dar. Es ist auch nicht Ziel, diverse Staaten rechtlich bzw. politisch anzugreifen. Es geht ausschließlich darum, den Menschenrechten und somit den Forderungen der Vereinten Nationen weltweit zum Sieg zu verhelfen. Und dazu gehört nunmal auch die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe.