FAQ - Fragen und Antworten

 

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Wichtige Hinweise

 

Es ist doch nicht richtig, sich als Ausländer in die innerstaatlichen Belange eines anderen Landes einzumischen; und die Todesstrafe ist eine innerstaatliche Angelegenheit der U.S.A.?

Sicherlich ist das eine delikate und unangenehme Angelegenheit. Die wenigsten Todesstrafen-Gegner "schreien Hurra", wenn es um Aktionen gegen die Todesstrafe in fremden Ländern geht. Vielmehr nehmen Anti-Todesstrafen-Aktivisten an diversen Aktionen teil, weil sie etwas verändern möchten - gemeinsam mit den Todesstrafen-Gegnern der Länder, in denen diese Strafform praktiziert wird. So arbeiten z. B. viele amerikanische und deutsche Todesstrafengegner zusammen und planen gemeinsame Aktionen.

Wenn (vermeintliche) gravierende rechtliche Fehler eines anderen Staates von Ausländern in der Öffentlichkeit angeprangert werden, stellt dies - wie bereits erwähnt - grundsätzlich eine sehr heikle Angelegenheit dar und man sollte derartige Vorwürfe sehr vorsichtig behandeln. Zumindest ist darauf zu achten, dass solche Vorwürfe stets mit Fakten belegt werden können.

In Sachen Todesstrafe können die erhobenen Vorwürfe leider mit Fakten belegt werden.

Eine Abgeordnetengruppe der SPD- und der Bündnis’90/Die Grünen-Bundestagsfraktion nimmt zur Frage, ob das Engagement gegen die Todesstrafe in den U.S.A. eine Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten darstellt, in einem an den Deutschen Bundestag gerichteten Antrag wie folgt Stellung:

„...Die Politik der Vereinigten Staaten von Amerika nimmt für sich in Anspruch, den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weltweit zum Durchbruch zu verhelfen. Aus diesem Grund kommt der Haltung der USA zur Todesstrafe höchstes Gewicht zu, um die Ernsthaftigkeit, Nachdrücklichkeit und Glaubwürdigkeit dieser Bemühungen zu unterstreichen. Wenn der Deutsche Bundestag in dieser Sache an die US-Bundesregierung bzw. die US-Bundesstaaten appelliert, dann ist dies keine Einmischung in inneramerikanische Angelegenheiten. Es ist vielmehr Ausdruck des Wunsches des Deutschen Bundestages, dass die USA sich ebenfalls für die endgültige und weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen mögen...“

Die Todesstrafe stellt zwar nicht direkt einen Verstoß gegen die Erklärung der Menschenrechte dar. Allerdings fordern die Vereinten Nationen alle Mitgliedstaaten (zu denen auch die U.S.A. gehören) mit Konventionen und Zusatzprotokollen zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Somit stellt die Abschaffung der Todesstrafe faktisch ein menschenrechtliches Gebot (einen menschenrechtlichen Mindeststandard) dar, welchem die Mitgliedstaaten zu  folgen haben. Problematisch hierbei ist, dass die Vereinten Nationen kein Mitglied zur Unterzeichnung von Vereinbarungen zwingen können, welche zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichten. Somit haben wir die Situation, dass die U.S.A. menschenrechtliche Verträge, welche die Todesstrafe zwingend verbieten bzw. deren Abschaffung fordern, nicht unterzeichnet haben. Rein formal gesehen verstoßen die U.S.A. mit Hinrichtungen also nicht unbedingt gegen internationales Menschenrecht. Da aber die Vereinten Nationen von allen Mitgliedstaaten die Abschaffung der Todesstrafe fordern (leider aber niemanden dazu zwingen können), ist - wie bereits gesagt - die Abschaffung der Todesstrafe eine Forderung der Vereinten Nationen und somit quasi ein weltweiter Mindeststandard in Menschenrechtsfragen.

Allerdings muss man hierbei auch sagen, dass die U.S.A. andere internationale menschenrechtliche Verträge unterzeichnet haben, welche nicht die Abschaffung der Todesstrafe thematisieren. Trotzdem verstoßen die U.S.A. oftmals gegen diese geschlossenen Verträge. Hieraus lässt sich leider ableiten, dass die U.S.A. geschlossene menschenrechtliche Verträge auch dann nicht immer ernst nehmen, wenn es nicht um die Todesstrafe geht.

Auch wenn Hinrichtungen formal nicht gegen internationales Menschenrecht verstoßen, so ist dieses Verhalten dennoch nicht korrekt, da die Vereinten Nationen die Abschaffung der Todesstrafe weltweit fordern und diese Forderung deshalb quasi ein weltweiter (leider nicht zwangsweise durchsetzbarer) Mindeststandard ist, dem auch die U.S.A. eigentlich zu folgen haben. Daher stellt das Engagement gegen die Todesstrafe in den U.S.A. keine Einmischung in innerstaatliche Belange dieses Staates dar. Es ist auch nicht Ziel, diverse Staaten rechtlich bzw. politisch anzugreifen. Es geht ausschließlich darum, den Menschenrechten und somit den Forderungen der Vereinten Nationen weltweit zum Sieg zu verhelfen. Und dazu gehört nunmal auch die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe.

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