FAQ - Fragen und Antworten
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Wichtige
Hinweise
Wenn keine Todesstrafe, was dann? Bei uns in Deutschland lässt man
Schwerverbrecher doch einfach laufen oder verhängt nur geringfügige Strafen!!!
Das deutsche Strafrecht sieht auch tatsächlich lebenslange
Haftstrafen vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt hierbei folgende Möglichkeiten:
- Eine
lebenslange Haft, die nach einigen Jahren (frühestens nach 15 Jahren) bei
Vorliegen einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
- Eine
lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung bei
Allgemeingefährlichkeit. Die Sicherheitsverwahrung kann ggf. auch
lebenslang (bis zum Tod des Verurteilten) erfolgen.
- Eine
Verurteilung zu lebenslanger Haft mit Feststellung der "Besonderen
Schwere der Schuld"; eine Entlassung auf Bewährung bei Vorliegen
einer günstigen Sozialprognose ist erst nach einer Haftdauer von
weit über 20 Jahren möglich.
- Verurteilung
zu lebenslanger Haft mit Feststellung der "Besonderen Schwere der
Schuld" und Anordnung der lebenslangen Sicherheitsverwahrung. Diese
Möglichkeit sieht vor, dass der Verurteilte nicht nach einer
Haftdauer von weit über 20 Jahren auf Bewährung entlassen
wird, sondern er bleibt danach weiterhin in Haft, wird also in der
Haftanstalt "sicherheitsverwahrt".
Eine
Überprüfung der vorzeitigen Haftentlassung nach 15 oder mehr als 20
Jahren führt nicht automatisch zur Entlassung auf Bewährung. Vielmehr
muss ein Gutachten vorliegen, welches dem Verurteilten eine günstige
Sozialprognose stellt.
Der
Unmut
über teilweise als lasch empfundene Urteile bei Schwerverbrechern
in Deutschland ist verständlich und
manchmal durchaus nachvollziehbar. Allerdings ist es falsch, der Justiz
in Deutschland generell einen zu laschen Umgang mit
Schwerverbrechern zum Vorwurf zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Die
obigen Angaben erheben nicht den Anspruch auf Fehlerfreiheit und
Vollständigkeit. Vielmehr stellen sie eine von einem juristischen
Laien (der über Grundkenntnisse des Justizwesens
verfügt) verfasste Kurzübersicht zur ersten allgemeinen
Information dar. Wer weitere tiefergehende Informationen wünscht,
sollte sich entsprechender Fachliteratur bedienen oder einen
Angehörigen der rechtsberatenden Berufe um Rat fragen.
