Schuldig - Unschuldig
Schwerverbrecher und Opfer
Loderndes Feuer
Loderndes FeuerLoderndes FeuerLoderndes FeuerLoderndes FeuerLoderndes FeuerLoderndes FeuerLoderndes FeuerLoderndes Feuer

Impressum-Anbieterkennzeichnung
Wichtige Hinweise

Wer sich gegen die Todesstrafe engagiert, muß sich nicht nur mit unschuldig Verurteilten, sondern auch mit den tatsächlichen Tätern befassen. Bei allen berechtigten Argumenten gegen die Todesstrafe:

Aktivismus gegen die Todesstrafe bedeutet auch, dass stets an die Verbrechensopfer und ihre Angehörigen gedacht werden muß!

Auch die Angehörigen des Täters verdienen eine faire Behandlung!


Wer einem tatsächlichen Täter hilft, gegen sein Todesurteil anzukämpfen, darf dabei nicht die Verbrechensopfer und deren Angehörige außer Acht lassen.

In diesem Zusammenhang dürfen wir auch die Angehörigen des Täters nicht vergessen. Dessen Familie verurteilt ebenfalls in den meisten Fällen das grausame und brutale Verbrechen ihres Angehörigen, wenn dieser tatsächlich das ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen hat und fordert für diesen Fall eine gerechte Bestrafung - aber nicht die Todesstrafe!

Zusätzlich zur Abschaffung der Todesstrafe ist der Staat auch aufgefordert, die psychologische Betreuung und wirtschaftliche Absicherung der Verbrechensopfer, deren Angehörigen und der Angehörigen des Täters zu verbessern bzw. sicherzustellen. Die Menschenrechte fordern eine weitgehende Unterstützung dieses Personenkreises sowohl in psychologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Leider ist die Unterstützung von Verbrechensopfern, deren Angehörigen und der Angehörigen des Täters staatlicherseits immer noch nicht ausreichend. In den USA beispielsweise ist es vielfach so, daß der Staat diesen Personenkreis z. B. bei den Ermittlungsarbeiten, bei den Gerichtsverfahren und auch in der Zeit danach häufig alleine läßt, indem er keine oder nicht ausreichende Hilfsangebote für diese Menschen anbietet. Vielfach legen Staatsbedienstete ein äußerst unhöfliches und taktloses Verhalten gegenüber den Verbrechensopfern, deren Angehörigen und den Angehörigen des Täters an den Tag. Oftmals enthält der Staat ihnen zustehende Informationen vor.

Es muß bedacht werden, daß auch in Deutschland die Belange des Verbrechensopfers, deren Angehörigen  sowie der Angehörigen des Täters nicht ausreichend beachtet werden. Auch die in Deutschland Verantwortlichen sind aufgerufen, hier dringend nachzubessern!).

Wer also einem zum Tode Verurteilten beistehen will, der nachweisbar und zweifelsfrei ein Verbrechen begangen hat, muß also auch die vorgenannten Tatsachen berücksichtigen. Der wegen eines zweifelsfrei nachweisbaren Verbrechens verurteilte Gefangene muß zwar mit Respekt behandelt werden; es ist aber für den Helfenden unabdingbar, sich stets an das Verbrechen des Schützlings zu erinnern, aufgrund dessen er inhaftiert und verurteilt worden ist. Der Häftling darf also nicht als „Held“ hochstilisiert werden, wenn man dessen positive Seite beschreibt. Vielmehr muß man auch stets die "Schattenseite" dieses Gefangenen mitberücksichtigen. Es ist aber ebenso falsch, ihn als den leibhaftigen Satan darzustellen. Dies alles darf nicht dazu führen, daß wir in unseren Bemühungen, die Hinrichtung dieses Gefangenen zu verhindern, nachlassen! Im Gegenteil: Auch der Verbrecher hat - so schwer dies auch für viele Menschen nachvollziehbar sein mag - ein Recht auf Leben; er hat somit einen menschenrechtlichen Anspruch darauf,  zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Begnadigung verurteilt zu werden!!!

Das Ziel der Hilfestellung für zum Tode Verurteilte ist demnach, die Vollstreckung des Todesurteils zu verhindern und der Forderung nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Begnadigung Geltung zu verschaffen, wenn der Häftling tatsächlich zweifelsfrei nachweisbar eines Verbrechens schuldig ist. Dabei ist auch zu beachten, daß die Menschenwürde des Täters gewahrt bleiben muß. Ist der Häftling unschuldig oder bestehen erhebliche Zweifel an seiner Schuld, welche sich auch nicht in weiteren Verfahren klären lassen, so ist dafür zu sorgen, daß er aus der Haft entlassen und freigesprochen wird. Bei seiner Arbeit muß aber auch der  Todesstrafengegner die Leiden der Verbrechensopfer, deren Angehörigen und der Angehörigen des Täters berücksichtigen!


Auf der Seite 

www.todesstrafe-usa.de/alive_opfer.htm

wird Verbrechensopfern und deren Angehörigen Hilfe angeboten. Eine Liste der Ansprechpartner, welche rasch und qualifiziert helfen, ist ebenfalls vorhanden.

 Rückwärtspfeil