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Wichtige
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Wer sich gegen die Todesstrafe engagiert, muß sich nicht nur mit unschuldig Verurteilten, sondern auch mit den tatsächlichen Tätern befassen. Bei allen berechtigten Argumenten gegen die Todesstrafe: Aktivismus gegen die Todesstrafe bedeutet auch, dass stets an die Verbrechensopfer und ihre Angehörigen gedacht werden muß! Auch die Angehörigen des Täters verdienen eine faire Behandlung!
In diesem Zusammenhang dürfen wir auch die Angehörigen des
Täters nicht vergessen. Dessen Familie verurteilt ebenfalls in den meisten
Fällen das grausame und brutale Verbrechen ihres Angehörigen, wenn dieser
tatsächlich das ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen hat und fordert für
diesen Fall eine gerechte Bestrafung - aber nicht die Todesstrafe! Zusätzlich zur Abschaffung der Todesstrafe ist der Staat auch
aufgefordert, die psychologische Betreuung und wirtschaftliche Absicherung
der Verbrechensopfer, deren Angehörigen und der Angehörigen des Täters zu
verbessern bzw. sicherzustellen. Die Menschenrechte fordern eine weitgehende
Unterstützung dieses Personenkreises sowohl in psychologischer als auch in
wirtschaftlicher Hinsicht. Leider ist die Unterstützung von
Verbrechensopfern, deren Angehörigen und der Angehörigen des Täters
staatlicherseits immer noch nicht ausreichend. In den USA beispielsweise ist
es vielfach so, daß der Staat diesen Personenkreis z. B. bei den
Ermittlungsarbeiten, bei den Gerichtsverfahren und auch in der Zeit danach
häufig alleine läßt, indem er keine oder nicht ausreichende Hilfsangebote für
diese Menschen anbietet. Vielfach legen Staatsbedienstete ein äußerst
unhöfliches und taktloses Verhalten gegenüber den Verbrechensopfern, deren
Angehörigen und den Angehörigen des Täters an den Tag. Oftmals enthält der
Staat ihnen zustehende Informationen vor. Es muß bedacht werden, daß auch in Deutschland die Belange des
Verbrechensopfers, deren Angehörigen sowie der Angehörigen des Täters
nicht ausreichend beachtet werden. Auch die in Deutschland Verantwortlichen
sind aufgerufen, hier dringend nachzubessern!). Wer also einem zum Tode Verurteilten beistehen will, der
nachweisbar und zweifelsfrei ein Verbrechen begangen hat, muß also auch die
vorgenannten Tatsachen berücksichtigen. Der wegen eines zweifelsfrei
nachweisbaren Verbrechens verurteilte Gefangene muß zwar mit Respekt
behandelt werden; es ist aber für den Helfenden unabdingbar, sich stets an
das Verbrechen des Schützlings zu erinnern, aufgrund dessen er inhaftiert und
verurteilt worden ist. Der Häftling darf also nicht als „Held“ hochstilisiert
werden, wenn man dessen positive Seite beschreibt. Vielmehr muß man auch
stets die "Schattenseite" dieses Gefangenen mitberücksichtigen. Es
ist aber ebenso falsch, ihn als den leibhaftigen Satan darzustellen. Dies
alles darf nicht dazu führen, daß wir in unseren Bemühungen, die Hinrichtung
dieses Gefangenen zu verhindern, nachlassen! Im Gegenteil: Auch der
Verbrecher hat - so schwer dies auch für viele Menschen nachvollziehbar sein
mag - ein Recht auf Leben; er hat somit einen menschenrechtlichen Anspruch
darauf, zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Begnadigung
verurteilt zu werden!!! Das Ziel der Hilfestellung für zum Tode Verurteilte ist demnach,
die Vollstreckung des Todesurteils zu verhindern und der Forderung nach einer
lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Begnadigung Geltung
zu verschaffen, wenn der Häftling tatsächlich zweifelsfrei nachweisbar eines
Verbrechens schuldig ist. Dabei ist auch zu beachten, daß die Menschenwürde
des Täters gewahrt bleiben muß. Ist der Häftling unschuldig oder bestehen
erhebliche Zweifel an seiner Schuld, welche sich auch nicht in weiteren
Verfahren klären lassen, so ist dafür zu sorgen, daß er aus der Haft
entlassen und freigesprochen wird. Bei seiner Arbeit muß aber auch der
Todesstrafengegner die Leiden der Verbrechensopfer, deren Angehörigen und der
Angehörigen des Täters berücksichtigen!
www.todesstrafe-usa.de/alive_opfer.htm wird Verbrechensopfern und deren Angehörigen Hilfe angeboten. Eine Liste der Ansprechpartner, welche rasch und qualifiziert helfen, ist ebenfalls vorhanden. |