Mein Standpunkt

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Wichtige Hinweise


So ähnlich verhält es sich auch mit der Todesstrafe. Da weisen zahlreiche Indizien, vielleicht auch Beweise, auf eine bestimmte Person hin. Wir sind uns ganz sicher, den wahren Täter vor uns zu haben. Er selbst findet keinen Weg, um sich zu entlasten. Also schuldig in allen Anklagepunkten!

Was geschieht aber, wenn wir einen Verurteilten hinrichten lassen, von dessen Schuld wir absolut überzeugt sind, und einige Zeit später erhebliche Zweifel an seiner Schuld auftreten? Was ist zu tun, wenn sich einige Zeit nach der Hinrichtung doch noch herausstellt, dass der Hingerichtete nicht schuldig war?

In beiden Fällen können wir weder für den Hingerichteten noch für seine Familie etwas tun. Worte des Bedauerns und eine finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen reichen nicht aus, um diesen verhängnisvollen Fehler auch nur annähernd wieder auszumerzen. Die Todesstrafe ist eine ultimative Strafe - der Hingerichtete kann, auch wenn seine Unschuld gerichtlich anerkannt wird, nicht mehr in das Leben zurückgerufen werden; er bleibt tot.

In den seltensten Fällen hat die Justiz hundertprozentig sichere Beweismittel zur Hand, um den Angeklagten sicher zu überführen. In der Mehrzahl aller Fälle bleibt immer ein gewisses (wenn auch geringes) Restrisiko, doch noch den Falschen zu verurteilen. Es gibt kein absolut sicheres Verfahren, mit dem die Verurteilung Unschuldiger ausgeschlossen werden kann. Man kann lediglich mit Hilfe diverser verfahrenstechnischer Maßnahmen versuchen, die Zahl derer, die unschuldig verurteilt werden, deutlich zu reduzieren; die Verurteilung Unschuldiger kann jedoch leider nie ganz ausgeschlossen werden.

Alleine die Tatsache, dass ein Todesurteil im Falle seiner Vollstreckung nicht mehr revidierbar ist und keine Verfahren existieren, mit deren Hilfe die Verurteilung Unschuldiger sicher ausgeschlossen werden können, lässt die Todesstrafe in einem gefährlichen Licht erscheinen. Sicher vergeht zwischen der Verurteilung und der Hinrichtung oftmals sehr viel Zeit, und man sollte meinen, dass diese Zeitspanne ausreichend ist, um die Schuld oder Unschuld des Verurteilten nachträglich noch festzustellen. In dieser Zeit finden auch oftmals zahlreiche Berufungsverfahren statt. Trotzdem können wir jedoch nicht ausschließen, dass sich die Unschuld eines Verurteilten oder zumindest ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verurteilung erst Jahrzehnte nach der Verurteilung ergibt. Zu einem Zeitpunkt also, an dem der Verurteilte längst hingerichtet worden ist.

 

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