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Wichtige
Hinweise
So ähnlich verhält es sich auch mit der
Todesstrafe. Da weisen zahlreiche Indizien, vielleicht auch Beweise, auf eine
bestimmte Person hin. Wir sind uns ganz sicher, den wahren Täter vor uns zu
haben. Er selbst findet keinen Weg, um sich zu entlasten. Also schuldig in
allen Anklagepunkten!
Was geschieht aber, wenn wir einen Verurteilten hinrichten lassen, von dessen
Schuld wir absolut überzeugt sind, und einige Zeit später erhebliche Zweifel an
seiner Schuld auftreten? Was ist zu tun, wenn sich einige Zeit nach der
Hinrichtung doch noch herausstellt, dass der Hingerichtete nicht schuldig war?
In beiden Fällen können wir weder für den Hingerichteten noch für seine Familie
etwas tun. Worte des Bedauerns und eine finanzielle Entschädigung für die
Hinterbliebenen reichen nicht aus, um diesen verhängnisvollen Fehler auch nur
annähernd wieder auszumerzen. Die Todesstrafe ist eine ultimative Strafe - der
Hingerichtete kann, auch wenn seine Unschuld gerichtlich anerkannt wird, nicht
mehr in das Leben zurückgerufen werden; er bleibt tot.
In den seltensten Fällen hat die Justiz hundertprozentig sichere Beweismittel
zur Hand, um den Angeklagten sicher zu überführen. In der Mehrzahl aller Fälle
bleibt immer ein gewisses (wenn auch geringes) Restrisiko, doch noch den
Falschen zu verurteilen. Es gibt kein absolut sicheres Verfahren, mit dem die
Verurteilung Unschuldiger ausgeschlossen werden kann. Man kann lediglich mit
Hilfe diverser verfahrenstechnischer Maßnahmen versuchen, die Zahl derer, die
unschuldig verurteilt werden, deutlich zu reduzieren; die Verurteilung
Unschuldiger kann jedoch leider nie ganz ausgeschlossen werden.
Alleine
die Tatsache, dass ein Todesurteil im Falle seiner Vollstreckung nicht mehr
revidierbar ist und keine Verfahren existieren, mit deren Hilfe die
Verurteilung Unschuldiger sicher ausgeschlossen werden können, lässt die
Todesstrafe in einem gefährlichen Licht erscheinen. Sicher vergeht zwischen der
Verurteilung und der Hinrichtung oftmals sehr viel Zeit, und man sollte meinen,
dass diese Zeitspanne ausreichend ist, um die Schuld oder Unschuld des
Verurteilten nachträglich noch festzustellen. In dieser Zeit finden auch
oftmals zahlreiche Berufungsverfahren statt. Trotzdem können wir jedoch nicht
ausschließen, dass sich die Unschuld eines Verurteilten oder zumindest ein
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verurteilung erst Jahrzehnte nach der
Verurteilung ergibt. Zu einem Zeitpunkt also, an dem der Verurteilte längst
hingerichtet worden ist.